Merkblätter und Praxishinweise
Zu beachten: Besitzen Versicherungsgesellschaften oder Krankenversicherer für ihr Unternehmen ein von der Kantonalen Steuerverwaltung des Sitzkantons individuell genehmigtes Spesenreglement, geht dieses den nachfolgenden Rahmenbedingungen für SVV und santésuisse vor.
Gehaltsnebenleistungen an Mitarbeitende der dem VöV (Verband öffentli. Verkehr/Union de transports publics) angeschlossenen Unternehmen (gültig ab 1.01.2016)